Blindenführhund, allgemeine Infos

Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenführhund „im Dienst“ ist an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. Dies ist ein offizielles Verkehrszeichen, das alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet. Etwa 1-2% der Blinden in Deutschland haben einen Führhund.

Wikipedia Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Blindenf%C3%BChrhund